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Studium & Zulassung

Duales Studium in Deutschland: Modelle, Gehalt und Bewerbung sicher planen

Sie interessieren sich für ein duales Studium und wollen wissen, wie es abläuft, was Sie verdienen und wie die Bewerbung funktioniert? Hier finden Sie die wichtigen Punkte mit verlässlichen Quellen.

Von Lena Brandt · · 3 Min. Lesezeit

Ausbilderin erklärt jungem Auszubildenden Steuerung an CNC-Maschine in Werkstatt

Ein duales Studium verbindet Vorlesungen an einer Hochschule mit festen Praxisphasen im Unternehmen. Damit der Einstieg gelingt, brauchen Sie einen Überblick über die gängigen Modelle, typische Vergütungen und einen schlanken Bewerbungsfahrplan. Dieser Beitrag führt Sie Schritt für Schritt von der Suche nach Studiengängen und Arbeitgebern über die Unterlagen bis zur Zusage – und nennt die Kosten, die realistisch auf Sie zukommen.

Was zählt als duales Studium – und wie läuft es ab?

Im dualen Studium wechseln sich Theoriephasen an einer Hochschule mit verbindlichen Praxisphasen im Unternehmen ab. In der Erstausbildung sind zwei Varianten verbreitet: das ausbildungsintegrierende Studium mit parallel erworbenem Berufsabschluss und das praxisintegrierende Studium mit längeren, curricular verankerten Praxisblöcken ohne zusätzlichen Berufsabschluss, erläutert die Bundesagentur für Arbeit.

Typische Abläufe sind Blockmodelle (mehrwöchiger Wechsel) oder Tagesmodelle (z. B. drei Tage Betrieb, zwei Tage Hochschule). Für den Studienplatz gelten die Zulassungsregeln der Hochschule; der Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen regelt Praxiszeiten, Vergütung und Urlaub.

Wie komme ich an einen Studienplatz?

Welche Vergütung ist realistisch?

  • Ausbildungsintegrierend: Sie gelten als Auszubildende bzw. Auszubildender. Dafür gilt die Mindestausbildungsvergütung. Für einen Ausbildungsbeginn im Jahr 2026 nennt das Bundesinstitut für Berufsbildung mindestens 724 Euro im 1. Jahr; die Folgejahre steigen staffelartig an, veröffentlicht im Überblick zur Mindestausbildungsvergütung.
  • Praxisintegrierend: Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohnanspruch für Pflichtpraxisphasen; die Vergütung wird vertraglich mit dem Unternehmen vereinbart. Orientierung zum Ablauf und zu Erwartungen bietet die Bundesagentur für Arbeit.

Rechtsgrundlage für die Untergrenzen in der Ausbildung ist die jährliche Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt; für 2026 sind darin die Beträge je Ausbildungsjahr ausgewiesen (Bekanntmachung zur Mindestausbildungsvergütung 2026).

Welche Kosten fallen an – und wer zahlt sie?

  • Semesterbeitrag: An staatlichen Hochschulen fällt pro Semester ein Pflichtbeitrag an, häufig zwischen etwa 250 und 350 Euro, so die Bundesagentur für Arbeit. Enthalten sind je nach Standort z. B. Studierendenwerksbeitrag und Semesterticket. Auch im dualen Studium ist dieser Beitrag zu zahlen.
  • Studiengebühren: An privaten, staatlich anerkannten Hochschulen können Gebühren anfallen. In vielen Kooperationen übernimmt das Unternehmen diese ganz oder teilweise; klären Sie das vor Vertragsabschluss. Zum Semesterbeitrag lesen Sie Hintergründe in unserem Beitrag zum Semesterbeitrag: Höhe, Bestandteile, Fristen.

Wenn ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist, kann ein NC greifen. Wie er zustande kommt, lesen Sie hier: Numerus clausus und wie er berechnet wird.

Wie finde ich passende Studiengänge und Arbeitgeber?

  • Starten Sie mit einer Fächerauswahl (z. B. BWL, Informatik, Soziale Arbeit) und prüfen Sie duale Angebote in Ihrer Region.
  • Lesen Sie die Modulpläne: Praxisintegrierend bedeutet lange, fest eingeplante Praxisblöcke; ausbildungsintegrierend kombiniert Hochschule und eine anerkannte Berufsausbildung – beides beschreibt die Bundesagentur für Arbeit.
  • Prüfen Sie Kooperationslisten der Hochschulen und die Karriereseiten von Unternehmen. Viele Firmen schreiben duale Studienplätze ein Jahr im Voraus aus.

Bewerbung: Schritt für Schritt

  1. Stellen recherchieren und Anforderungsprofil lesen (Schulabschluss, Fristen, Starttermin, gewünschte Schwerpunkte). Orientierung zum Ablauf gibt die Seite „Bewerbungsprozess Duales Studium“ der Bundesagentur für Arbeit.
  2. Unterlagen vorbereiten: Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Praktika und Nachweise. Ein gesondertes „Motivationsschreiben“ ist nicht immer gefordert – maßgeblich ist die jeweilige Ausschreibung, so die Bundesagentur für Arbeit.
  3. Bewerbung beim Unternehmen senden; nach Zusage erfolgt oft die Bewerbung bzw. Einschreibung an der kooperierenden Hochschule.
  4. Vertrag und Studienordnung prüfen: Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch, Praxis- und Theoriephasen, Prüfungsformen, Übernahmeoptionen.

Passt das Angebot zu Ihren Zielen? So prüfen Sie das Ergebnis

  • Inhalte: Deckt der Modulplan die Fachgebiete, in denen Sie arbeiten möchten? Sind die Praxisprojekte mit dem Studium verzahnt?
  • Rahmen: Stimmen Vergütung, Schichtzeiten und Arbeitsweg mit Ihrer Lebenssituation überein? Für ausbildungsintegrierende Modelle gelten die Untergrenzen der Mindestausbildungsvergütung.
  • Perspektive: Gibt es klare Ziele für die Praxisphasen, Feedbackgespräche und eine realistische Übernahmechance?
  • Formalitäten: Erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen der Hochschule, und sind Bewerbungsfristen beider Partner aufeinander abgestimmt?

Häufige Fragen

Welche dualen Studienmodelle gibt es in der Erstausbildung?

In der Erstausbildung dominieren zwei Modelle: ausbildungsintegrierend mit einem anerkannten Berufsabschluss plus Bachelor und praxisintegrierend mit systematisch geplanten Praxisphasen ohne Berufsausbildungsabschluss. Offizielle Beschreibungen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit, die beide Varianten erklärt und deren Ablauf skizziert.

Wie hoch ist die Vergütung in einem ausbildungsintegrierenden dualen Studium?

Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen gilt eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Für einen Ausbildungsbeginn im Jahr 2026 sind es mindestens 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr, die Werte steigen in den Folgejahren an. Die konkreten Beträge veröffentlicht das Bundesinstitut für Berufsbildung und das Bundesgesetzblatt.

Fallen im dualen Studium Studiengebühren an?

An staatlichen Hochschulen gibt es im Erststudium in der Regel keine Studiengebühren. Der verpflichtende Semesterbeitrag bleibt jedoch fällig. Bei privaten Hochschulen können Gebühren anfallen; in vielen Kooperationen übernimmt das Praxisunternehmen diese ganz oder teilweise. Klären Sie das vor Vertragsabschluss schriftlich.

Bewerbe ich mich zuerst bei der Hochschule oder beim Unternehmen?

Der Prozess ähnelt oft einer Ausbildung: In vielen Fällen bewerben Sie sich zuerst beim Unternehmen und stimmen danach die Zulassung mit der Hochschule ab. Manche Hochschulen schreiben hingegen Praxisplätze gemeinsam mit Partnerfirmen aus. Prüfen Sie daher immer beide Schritte und die jeweils geforderten Fristen.

Brauche ich für duale Studiengänge einen bestimmten NC?

Das hängt vom Studiengang und der Hochschule ab. Viele duale Programme sind zulassungsbeschränkt; andere arbeiten ohne NC und setzen auf Auswahlverfahren im Unternehmen. Prüfen Sie die Anforderungen der Hochschule und informieren Sie sich, wie der Numerus clausus funktioniert und berechnet wird.