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Studieren, wohnen, durchstarten – klar erklärt.

Etappe 5 · Durchstarten

Vom Studienabschluss zum ersten Job: Wege, Schritte und Alternativen in Deutschland

Wie gelingt der Schritt vom Studium in Beruf oder Selbstständigkeit?

Von Lena Brandt · Aktualisiert am

Junge Frau mit Jeans und Jacke betritt sonniges Coworking-Space, lächelnd, Tasche über der Schulter

Sie haben Ihr Studium fast oder gerade abgeschlossen und möchten zügig in Arbeit kommen – festangestellt, über ein Traineeprogramm oder zunächst mit Praktikum und Werkstudierendenjob? Vielleicht reizt Sie auch der Schritt in die Selbstständigkeit, zunächst nebenberuflich. Dieser Leitfaden zeigt die wichtigsten Wege in den ersten Job, erklärt rechtliche Eckpunkte rund um Vergütung und Verträge, nennt Fördermöglichkeiten für Weiterbildung und skizziert, wie Sie eine Gründung strukturiert angehen.

Welche Wege führen in den ersten Job?

  • Direkteinstieg: Einstieg auf eine reguläre Einstiegsposition, oft mit Probezeit. Während einer vereinbarten Probezeit von bis zu sechs Monaten kann mit zwei Wochen Frist gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB). Quelle: Gesetze im Internet. (gesetze-im-internet.juris.de)
  • Traineeprogramm: Systematischer Einstieg mit Rotation und begleitender Qualifizierung; vergleichen Sie Inhalte, Dauer, Gehalt und Übernahmechancen.
  • Praktikum oder Werkstudierendenstelle: Geeignet für Übergänge und zum Netzwerken. Ob ein Praktikum mindestlohnpflichtig ist, hängt von Art und Dauer ab – Pflichtpraktika sind ausgenommen; freiwillige studien- oder ausbildungsbegleitende Praktika können mindestlohnpflichtig sein. Quelle: BMAS. (bmas.de)

Mehr zu Arten, Pflichten und Bezahlung vertiefen Sie über unseren Beitrag zu Pflicht- und freiwilligem Praktikum.

Wie bewerte ich Angebote und Verträge realistisch?

  • Aufgaben und Lernkurve: Passt das Profil zum Studienhintergrund und zu Ihren Zielen? Fordern Sie eine Aufgabenliste an.
  • Vertrag und Probezeit: Achten Sie auf Beginn, Befristung, Probezeit (max. sechs Monate) und Kündigungsfristen. Während der Probezeit gelten zwei Wochen Kündigungsfrist, sofern vereinbart. Quelle: BGB § 622.
  • Vergütung: Für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt der gesetzliche Mindestlohn je Stunde; Ausnahmen betreffen u. a. Pflichtpraktika. Prüfen Sie Art und Dauer des Einsatzes. Quelle: BMAS-Überblick Mindestlohn. (bmas.de)

Festanstellung, Praktikum, Weiterbildung oder Gründung: Was passt wann?

  • Festanstellung: Stabilität und klare Entwicklungspfade – sinnvoll, wenn das Aufgabenprofil stimmt und Sie schnell Verantwortung übernehmen möchten.
  • Praktikum/Werkstudium: Gut für Branchenwechsel oder zum Schließen von Erfahrungslücken. Ob Mindestlohn fällig ist, erklärt das BMAS differenziert nach Pflicht-, Orientierungs- und freiwilligen Praktika. Quelle: BMAS.
  • Weiterbildung: Wenn Qualifikationslücken den Einstieg bremsen, kann eine förderfähige Weiterbildung helfen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein (§ 81 SGB III). Quelle: Bundesagentur für Arbeit. (arbeitsagentur.de) Vertiefung: Wie Sie den Bildungsgutschein für Weiterbildung nutzen.
  • Selbstständigkeit: Von freiberuflicher Tätigkeit bis Kapitalgesellschaft. Offizielle Übersichten zu Rechtsformen und Kriterien finden Sie beim Existenzgründungsportal des BMWK. Quelle: Existenzgründungsportal. (existenzgruendungsportal.de)

Lohnt sich ein Nebenstart in die Selbstständigkeit?

  • Nebengewerbe: Wenn Sie parallel zum Job oder Studium gründen, klären Sie Anmeldepflichten und Steuerfragen. Orientierung bietet unser Leitfaden zum Nebengewerbe anmelden.
  • Kleinunternehmerregelung: Für geringe Umsätze kann die Umsatzsteuer entfallen; prüfen Sie Grenzen, Pflichten und Eignung für Ihr Angebot in unserer Übersicht zur Kleinunternehmerregelung 2026.
  • Rechtsformwahl: Wollen Sie Haftung trennen, kann eine UG (haftungsbeschränkt) eine schlanke Kapitalgesellschaft sein; Kriterien und Abläufe der Gründung erklären wir unter UG gründen: Ablauf und Kosten. Eine behördlich geprüfte Übersicht zu Rechtsformen liefert das Existenzgründungsportal des BMWK.

Schritt für Schritt zum Berufseinstieg

  1. Zielbild klären: Wunschrolle, Branche, Arbeitsort, gewünschte Vertragsart (Festanstellung, Trainee, Praktikum, Selbstständigkeit light).
  2. Qualifikationslücken schließen: Kurzcheck der Anforderungen und ggf. Weiterbildung mit möglicher Förderung per Bildungsgutschein (§ 81 SGB III). Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
  3. Unterlagen schärfen: Kompetenzen und Nachweise branchenspezifisch aufbereiten; Referenzen und Arbeitsproben sammeln.
  4. Bewerben und netzwerken: Passgenau auf Stellen, Initiativbewerbungen und persönliche Kontakte setzen; Werkstudium/Praktikum erwägen.
  5. Angebote prüfen: Aufgaben, Vergütung und Vertrag (Probezeit/Kündigungsfrist, Befristung) systematisch abgleichen. Rechtlicher Rahmen: § 622 BGB. Quelle: Gesetze im Internet.
  6. Start organisieren: Onboarding klären; bei Nebengründung Gewerbe, Steuern und ggf. Rechtsform entscheiden. Orientierung: Existenzgründungsportal.

Habe ich an alles Wichtige gedacht?

  • Ist die Art meines Einstiegs realistisch gewählt (Direkteinstieg, Trainee, Praktikum, Weiterbildung, Neben- oder Vollgründung)?
  • Ist die Vergütung klar geregelt und entspricht sie dem rechtlichen Rahmen (Mindestlohn-Ausnahmen für bestimmte Praktika beachten)? Quelle: BMAS.
  • Sind Probezeit und Kündigungsfristen eindeutig vereinbart und verstanden? Rechtlicher Rahmen: § 622 BGB. Quelle: Gesetze im Internet.
  • Habe ich Förderoptionen geprüft (z. B. Bildungsgutschein) und – bei Selbstständigkeit – die passende Einstiegsform und Rechtsform ausgewählt? Orientierung: Existenzgründungsportal und Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen

Zählt ein dreimonatiges Orientierungspraktikum nach dem Studium zum Mindestlohn?

Orientierungspraktika bis zu drei Monaten sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen. Pflichtpraktika im Studium sind ebenfalls ausgenommen; andere freiwillige Praktika können mindestlohnpflichtig sein. Prüfen Sie den Einzelfall anhand der Kriterien des Bundesarbeitsministeriums und lassen Sie sich die Art des Praktikums im Vertrag eindeutig benennen. Quelle: <a href="https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohn-und-Praktikum/mindestlohn-praktikum.html" target="_blank" rel="nofollow noopener">BMAS</a>. ([bmas.de](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohn-und-Praktikum/mindestlohn-praktikum.html?utm_source=openai))

Wie kurz kann die Kündigungsfrist in der Probezeit sein?

Ist eine Probezeit vereinbart, kann das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit – längstens sechs Monate – mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Diese gesetzliche Regel steht in § 622 Absatz 3 BGB und gilt unabhängig vom Monatsende. Abweichungen sind per Tarifvertrag möglich; prüfen Sie daher immer Ihren Vertrag. Quelle: <a href="https://www.gesetze-im-internet.juris.de/bgb/__622.html" target="_blank" rel="nofollow noopener">Gesetze im Internet</a>. ([gesetze-im-internet.juris.de](https://www.gesetze-im-internet.juris.de/bgb/__622.html?utm_source=openai))

Kann die Agentur für Arbeit meine Weiterbildung für den Berufseinstieg fördern?

Ja, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, kann die Bundesagentur für Arbeit eine berufliche Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein fördern. Grundlage ist § 81 SGB III. Ob die Förderung passt, klären Sie in einem Beratungsgespräch. Quelle: <a href="https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein" target="_blank" rel="nofollow noopener">Bundesagentur für Arbeit</a>. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein?utm_source=openai))

Welche Rechtsform eignet sich für einen schlanken Start in die Selbstständigkeit?

Für Einzelstarterinnen und -starter kommen je nach Risiko und Kapitalbedarf das Einzelunternehmen (einfach, aber volle Haftung) oder die UG (haftungsbeschränkt) in Betracht. Offizielle Übersichten mit Kriterien liefert das Existenzgründungsportal des BMWK. Quelle: <a href="https://www.existenzgruendungsportal.de/Redaktion/DE/Gruendungswissen/Rechtsformen/Rechtsformen" target="_blank" rel="nofollow noopener">Existenzgründungsportal</a>. ([existenzgruendungsportal.de](https://www.existenzgruendungsportal.de/Redaktion/DE/Gruendungswissen/Rechtsformen/Rechtsformen?utm_source=openai))

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