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Wohnen im Studium

Die passende Mietvertragsform für Ihre WG

WG gefunden, Vertrag noch offen? Hier lesen Sie, welche Mietvertragsform es gibt, worauf Sie achten sollten und wie Sie Ihren Favoriten rechtssicher umsetzen.

Von Lena Brandt · · 3 Min. Lesezeit

Frau unterschreibt Mietvertrag am Küchentisch, Mann zeigt Stelle, Sonnenlicht durchs Fenster

Sie ziehen in eine Wohngemeinschaft oder gründen selbst eine WG – und nun liegt der Mietvertrag auf dem Tisch. Entscheidend ist nicht nur der Preis, sondern vor allem, wer wem gegenüber wofür haftet und wie flexibel ein Mieterwechsel möglich ist. Dieser Beitrag zeigt die drei gängigen Vertragsmodelle in WGs, erklärt die praktischen Folgen bei Kündigung, Wechsel und Kaution und führt Sie Schritt für Schritt durch den Abschluss – mit Quellen aus Gesetz und Verbraucherschutz.

Welche Vertragsmodelle gibt es in WGs?

  • Gemeinsamer Hauptmietvertrag: Alle Mitbewohnerinnen und Mitbewohner stehen als Hauptmieter im Vertrag und haften für die Pflichten aus dem Mietverhältnis gemeinsam (gesamtschuldnerisch). Diese Grundkonstellation und ihre Folgen für Haftung und Kündigung beschreibt Stiftung Warentest.
  • Untermiete: Eine Person schließt als Hauptmieter den Vertrag mit dem Vermieter und vermietet einzelne Zimmer (oder Teile der Wohnung) weiter. Für die Überlassung eines Teils des Wohnraums an Dritte kann die Zustimmung des Vermieters zu erteilen sein, wenn ein berechtigtes Interesse besteht; Details regelt § 553 BGB. Endet der Hauptmietvertrag, endet auch die Untermiete, so Stiftung Warentest.
  • Einzelmietverträge je Zimmer: Jede Person hat einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter über das jeweilige Zimmer; Gemeinschaftsräume sollten ausdrücklich als mitvermietet aufgeführt sein. Varianten und typische Klauseln für WG-Verträge stellt ein Mieterverein am Beispiel verschiedener Modelle dar (Mieterverein Dresden).

Woran sollten Sie Ihre Entscheidung festmachen?

  • Haftung: Bei gemeinsamem Vertrag kann der Vermieter die volle Miete von einer Person verlangen (gesamtschuldnerisch), erläutert Stiftung Warentest.
  • Flexibilität beim Auszug: Wie leicht lässt sich jemand ersetzen? Manche Verträge enthalten eine ausdrückliche WG-Klausel, die den Austausch von Mitbewohnern ermöglicht – Beispiele nennt der Mieterverein Dresden.
  • Einfluss auf neue Mitbewohner: Bei Einzelmietverträgen wählt oft der Vermieter aus; bei gemeinsamem Vertrag hat die WG faktisch mehr Mitsprache (sofern nichts anderes vereinbart ist), was Stiftung Warentest als praktischen Unterschied beschreibt.
  • Kündigungsfristen: Für Wohnraummietverhältnisse gelten gesetzliche Fristen; maßgeblich ist § 573c BGB.
  • Untermiete: Besteht ein berechtigtes Interesse, kann der Vermieter die Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung erteilen; nähere Regeln enthält § 553 BGB.

Vor- und Nachteile im Vergleich

KriteriumGemeinsamer HauptmietvertragUntermiete (eine Person Hauptmieter)Einzelmietverträge je Zimmer
Haftunggemeinschaftlich/gesamtschuldnerischHauptmieter haftet außen gegenüber Vermieter; Untermieter gegenüber Hauptmieterjede Person haftet nur für den eigenen Vertrag
Mieterwechseloft nur mit Nachtrag/Neuvertrag; WG-Klausel erleichtert WechselWechsel der Untermieter durch Hauptmieter möglich; endet Hauptmietvertrag, enden UntermietenAus- und Einzug einzelner Personen ohne Vertragsänderung der anderen
Einfluss auf neue Mitbewohnerhoch (faktisch)hoch beim Hauptmietergeringer, wenn Vermieter auswählt
Kündigungalle Hauptmieter müssen mitwirken; gesetzliche Fristen § 573c BGBHauptmietvertrag und Untermietverträge getrennt; Hauptmietende wirkt auf Untermietejeder Vertrag separat; gesetzliche Fristen § 573c BGB
Verwaltungeine gemeinsame Abstimmung nötigviel Organisation für Hauptmietermehr Verträge, dafür klare Zuständigkeiten

Schritt für Schritt zum passenden WG-Vertrag

  1. Bedarf klären: Welche Priorität haben Flexibilität beim Wechsel, gemeinsames Entscheiden und klar abgegrenzte Haftung? Ein erster Überblick zu Wohnformen hilft unter bezahlbar wohnen im Studium.
  2. Modell wählen: Prüfen Sie die drei Varianten oben. Beachten Sie bei Untermiete die Erlaubnis nach § 553 BGB und klären Sie sie schriftlich.
  3. Vertragsentwurf prüfen: Stehen bei Einzelmietverträgen die Gemeinschaftsräume ausdrücklich im Vertrag? Enthält ein gemeinsamer Vertrag eine WG-Klausel zum Mieterwechsel, wie sie der Mieterverein Dresden erläutert?
  4. Kaution und Nebenkosten regeln: Wie wird die Kaution dokumentiert und abgerechnet? Tipps zur Rückforderung nach dem Auszug finden Sie unter Mietkaution zurückfordern.
  5. Übergabe vorbereiten: Protokoll mit Zählerständen, Schlüsselanzahl und Mängeln anfertigen; eine Person fotografiert, eine liest vor – alle unterschreiben.
  6. Laufende Organisation: Putzplan, Kontozuständigkeiten, Abrechnungszyklen und Postvertretung festhalten; bei gemeinsamer Hauptmiete Zuständigkeiten klären, damit Fristen aus § 573c BGB nicht versäumt werden.

Prüfen Sie Ihr Ergebnis – die kurze Checkliste

  • Das gewählte Modell passt zu Ihren Prioritäten bei Haftung, Wechsel und Einfluss auf Mitbewohner.
  • Erlaubnis zur Untermiete liegt – falls nötig – schriftlich vor.
  • Kündigungsfristen sind bekannt und im Kalender markiert.
  • Gemeinschaftsräume sind bei Einzelmietverträgen ausdrücklich mitvermietet.
  • Kautionszahlung und -quittung sind dokumentiert; Zuständigkeiten für Abrechnung und Nebenkosten sind klar. Wer wenig Einkommen hat, prüft, ob ein Anspruch auf Wohngeld für Studierende bestehen kann.

So finden Sie eine WG-Vertragsform, die zu Ihrem Alltag passt – mit rechtlichen Grundlagen aus dem BGB und praxisnahen Hinweisen von Stiftung Warentest und einem Mieterverein.